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Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.
In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für:
- Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten
- andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen
Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind:
- Pferde
- Rinder
- Schweine
- Schafe
- Bienenvölker
- Geflügel
Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Leistungsübersicht der Hessischen Tierseuchenkasse nachlesen.
Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Anträge und Formulare der Hessischen Tierseuchenkasse
Verfahrensablauf
Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben.
Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen.
Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
An wen muss ich mich wenden?
Hessische Tierseuchenkasse
Voraussetzungen
Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie
- bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
- die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
- rechtzeitig einen Tierarzt oder einen Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
- die Krankheit durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bestätigen lassen (zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
- die Verluste dokumentiert haben (zum Beispiel durch Schlachtbescheinigungen) und
- Sie dürfen Ihre Sorgfaltspflicht nicht erkennbar vernachlässigt haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Beihilfe
- Nachweis der Seuche (Krankheit)
- Dokumentation des Tierverlustes
- Nachweis der Schadensminimierung
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 6 Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bankverbindung
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Frankfurter | IBAN | BIC |