Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Berufsausbildung / Finanzielle und sonstige Hilfen / Ausbildungsförderung für Praktikanten beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Praktikant/in können Sie ab Beginn des Praktikums Ausbildungsförderung erhalten. Hierfür müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen.
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant/in die Beträge, die für Schüler/innen und Studenten/Studentinnen der Ausbildungsstätte geleistet werden. Bei einem Praktikum im Ausland können Zu- oder Abschläge auf den Bedarf angerechnet werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie selbst – sofern Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben – bei der zuständigen Stelle stellen. Er kann auch von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.
An wen muss ich mich wenden?
- Für die Schülerförderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder Kreisfreien Städte zuständig.
- Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Für Praktika an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt:
- Praktikant/in wohnt nicht bei seinen/ihren Eltern
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie das Praktikum aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung (für Schüler/innen) oder bei den Studentenwerken (für Studierende) erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdruckbar vor.
- (Bundesministerium für Bildung und Forschung) Antragsformulare BAföG
Was sollte ich noch wissen?
Als Schüler/in mit Ausbildungsvertrag für eine betriebliche Ausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Praktikanten-BAföG. Sie können einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beim zuständigen Arbeitsamt stellen.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Berufsausbildungsbeihilfe
Enthalten in folgenden Kategorien
Bankverbindung
Nassauische | IBAN | BIC |
Taunus | IBAN | BIC |
Frankfurter | IBAN | BIC |