Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Sonderrufnummern: Hotline zum Mutterschaftsgeld
Leistungsbeschreibung
Die Hotline der Mutterschaftsgeldstelle informiert Sie über:
- Anspruchsvoraussetzungen für Mutterschaftsgeld
- notwendige Unterlagen
- Verfahrensablauf bei Antragstellung
- Sachstand zu laufenden Antragsverfahren
An wen muss ich mich wenden?
Hotline der Mutterschaftsgeldstelle
Tel.: +49 228 - 619-1888
Erreichbarkeit:
Mo:9:00 - 12:00 Uhr
Di: 9:00 - 12:00 Uhr
Mi: 9:00 - 12:00 Uhr
Do:9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesversicherungsamt
- Mutterschaftsgeldstelle -
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: +49 228 - 619-0
Fax.: +49 228 - 619-1877
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