Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Sonderrufnummern; Bürgertelefon "Militärischer Flugbetrieb"
Leistungsbeschreibung
Das Bürgertelefon „Fluglärm Bundeswehrflugzeuge“ des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) informiert Sie über den militärischen Flugbetrieb in der Bundesrepublik.
Sie können sich mit ihren Sorgen, Wünschen oder Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb direkt an die Luftwaffe wenden.
Als zentrale Ansprechstelle beantworten die Mitarbeiter der Flugbetriebs- und Informationszentrale Fragen zum Thema Fluglärm und Tiefflug. Zudem erhalten Sie Auskunft über anstehende Flugoperationen der Bundeswehr, sowie den Flugbetrieb der Alliierten im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland in Ihrer Umgebung.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgertelefon - Militärischer Flugbetrieb
Tel.: 0800 - 8 620 730
Erreichbarkeit:
Mo:08:00 - 17:00 Uhr
Di: 08:00 - 17:00 Uhr
Mi: 08:00 - 17:00 Uhr
Do:08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten, sowie am Wochenende und an bundesweiten Feiertagen ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem sie Ihre Telefonnummer hinterlassen können, wenn Sie einen Rückruf wünschen.
Zuständige Stelle
Welche Gebühren fallen an?
Die Rufnummer ist gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Für den Fall, dass Sie lieber schriftlich Kontakt aufnehmen möchten, können Sie Ihre Fragen auch auf dem Postweg, via Telefax oder per E-Mail einreichen.
Für weitergehende Anfragen oder Beschwerden wird eine Eingabe per E-Mail empfohlen. Insbesondere bei Beanstandungen von militärischen Flugbewegungen werden für eine Untersuchungen folgende Angaben benötigt:
- Ort der Flugbewegung (Adresse)
- Datum
- Uhrzeit
- Kurzbeschreibung des Ereignisses
- Ihre Anfrage/Beschwerde
- Ihre Adresse
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