Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet
Leistungsbeschreibung
Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.
jugendschutz.net ist eine von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.
Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Die KJM kann gegenüber dem Anbieter unter anderem folgende Maßnahmen festlegen:
- Untersagungsverfügung
- Sperrverfügung
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden
In Hessen setzt die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – LPR Hessen – die beschlossene Maßnahme schließlich durch.
Hinweis: Das beschriebene Verfahren gilt nur für Websites, die von Anbietern in Deutschland betreut werden.
- Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).
- Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien – LPR Hessen –
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- illegal
- jugendgefährdend
- entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Rechtsgrundlage
- (Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend) Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) jeweils mit Erläuterungen
- Jugendschutzgesetz
Anträge / Formulare
- (jugendschutz.net) Onlineformular
Bankverbindung
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