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Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Luftfahrtveranstaltung: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Luftfahrtveranstaltungen, das sind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind, bedürfen einer Genehmigung.
Hinweis:
Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
An wen muss ich mich wenden?
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll (Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Voraussetzungen
Als Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
Die Luftfahrtveranstaltung darf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Die Antragsformulare sind beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium erhältlich.
- Einwilligung des Flugplatzbetreibers (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzbetreiber ist)
Außerhalb eines Flugplatzes liegende Luftfahrtveranstaltung:
- Nachweis des Benutzungsrechts
- Skizze des in Aussicht genommenen Geländes mit Angabe seiner Abmessungen und ein Gutachten über seine Eignung
- Karte im Maßstab 1:25000
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände. In den Plan sind Abmessungen des Veranstaltungsgeländes, Start und Landeflächen, die Standorte der Rettungskräfte und des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen.
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- Flugsicherungsangaben (Beschreibung des für die Luftfahrtveranstaltung benötigten Luftraumes oder Streckenführung)
- Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde:
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters
- Namen und Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
- Vereinbarungen des Veranstalters mit den Luftfahrern, Luftfahrtunternehmen, sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Bodenunfallversicherung
- Nachweis der Inübunghaltung der teilnehmenden Kunstflugpiloten
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
Die Regierungspräsidien bieten in ihrem jeweiligen Internetauftritt ein Antragsformular an:
Welche Fristen muss ich beachten?
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Rechtsgrundlage
Nachrichten für Luftfahrer (NfL) I - 68/96, geändert durch NfL I - 164/06 (Bekanntmachung zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 LuftVG - Luftfahrtveranstaltungen)
- Anlage Nr. VI 9 LuftKostV
- § 2 Abs. 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) i. V. m. Anlage Nr. VI 9 LuftKostV
- § 24 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 16 ff. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums)
- §§ 73 ff. Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) (Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen)
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