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Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Unfallversicherung - Tagespflege anmelden
Leistungsbeschreibung
Als (Kinder-) Tagespflegeperson müssen Sie sich selbst bei der gesetzlichen Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft (i. d. R. bei der BGW) anmelden. Sie sind dort bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Achtung: Auch wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie sich bei der BGW anmelden.
Der Jahresbeitrag wird jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr erhoben (den Beitragsbescheid für das Jahr 2013 erhalten Sie im Jahr 2014). Die Beiträge zur Unfallversicherung sind über die Jugendämter erstattungsfähig.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege anmelden, da die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung ist! Ein Antragsformular erhalten Sie bei der BGW oder können es im Internet ausfüllen, ausdrucken und abschicken. Wenn Sie sich formlos anmelden, sollten Sie folgende Angaben machen:
- Name
- Anschrift
- Art und Gegenstand des Betriebes/Tätigkeit
- Datum, wann Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufgenommen haben
- Angabe, ob Personal beschäftigt wird (ggf. Anzahl der Personen)
An wen muss ich mich wenden?
An die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,
Pappelallee 33/35/37,
22089 Hamburg
Telefon + 49 40 - 202 07 - 0,
Telefax + 49 40 - 202 07 - 24 95
E-Mail:
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie selbständig als (Kinder-)Tagespflegeperson tätig sind. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie sich um Kinder (höchstens 5 fremde Kinder) aus anderen Familien kümmern. Dabei ist unerheblich, ob Sie die Kinder bei sich zuhause oder in anderen geeigneten Räumen betreuen.
Das gilt auch für
- selbständig tätige Tagespflegepersonen, die Kinder nur aus einer Familie betreuen und
- durch das Jugendamt vermittelte und finanzierte Tagepflegepersonen im Sinne des § 23 SGB VIII.
Ausnahmen sind möglich.
Betreuen Sie in selbst organisierter Weise nur Kinder eines Haushalts und sind Sie Beschäftige im Haushalt der Eltern? Dann sind diese beitragspflichtig. Dafür zuständig ist der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse Hessen).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
- für die Anmeldung: keine
- für die Versicherung: Jahresbeitrag, der durch das Jugendamt erstattet wird
Welche Fristen muss ich beachten?
innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bankverbindung
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