Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Sonderrufnummern; Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Leistungsbeschreibung
Mit dem Hilfetelefon werden kostenlos Erstberatung und Informationen zu Hilfemöglichkeiten bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen angeboten.
Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:
- Frauen, die von Gewalt betroffen sind
- Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen sind
- Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Beratung und Unterstützung oder Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind
Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Die telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort erfolgt durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym und vertraulich.
Hörgeschädigte oder Schwerhörige können kostenfrei einen Dolmetsch-Service in Anspruch nehmen, der das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons in Deutsche Gebärden- oder Schriftsprache übersetzt.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- Sie sind weiblich und von Gewalt betroffen oder bedroht oder
- Sie sind mit Gewalttaten oder Gewaltandrohungen gegenüber Frauen in Ihrem Umfeld konfrontiert oder
- Sie haben beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik Gewalt gegen Frauen zu tun.
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Hinweis:
Anrufe beim Hilfetelefon werden nicht in Einzelverbindungsnachweisen ausgewiesen.
Enthalten in folgenden Kategorien
Bankverbindung
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