Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Kaufpreissammlung – Auskunft
Leistungsbeschreibung
Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung. Sie wird von den Gutachterausschüssen für Immobilienwerte für ihren Zuständigkeitsbereich geführt und stellt die Grundlage für die Grundstückswertermittlung dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen werden den Gutachterausschüssen von den beurkundenden Stellen (z. B. Notaren) übersandt.
Personen, die ein berechtigtes Interesse darlegen, können anonymisierte (nicht grundstücksbezogene) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Dabei wird sichergestellt, dass die Auskünfte keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten ermöglichen. Grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden an Behörden, sonstige öffentliche Stellen sowie öffentlich bestellte und vereidigte bzw. zertifizierte Sachverstände für Immobilienbewertung erteilt, wenn sie die Auskunft zur Wertermittlung benötigen.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können kostenpflichtig bei den örtlichen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte beantragt werden.
- (Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation) Gutachterausschüsse für Immobilienwerte
Welche Gebühren fallen an?
Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden Gebühren nach der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) erhoben. Diese betragen zur Zeit mindestens EUR 120,00.
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
Bankverbindung
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