Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Gewerbe und Wirtschaft / Gewerbe einschließlich Gaststätten / Öffentliche Vergabe: An Beschränkter Ausschreibung oder Nichtoffenem Verfahren teilnehmen
Leistungsbeschreibung
Bei der Beschränkten Ausschreibung (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) bestimmte Unternehmen auf, ein Angebot abzugeben. Wird der EU-Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen 200.000,00 Euro, bei Bauleistungen 5.000.000,00 Euro) überschritten, ist ein Nichtoffenes Verfahren EU-weit durchzuführen, welches im Gegensatz zur Beschränkten Ausschreibung zwingend einen Teilnahmewettbewerb vorsieht. Alle interessierten Unternehmen können in diesem EU-Verfahren Teilnahmeanträge stellen. Die Vergabestelle wählt unter Beachtung der allgemeinen Vergabegrundsätze die geeigneten Unternehmen aus. Sie fordert diese auf, ein Angebot abzugeben.
Hinweis:
EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Bei der Beschränkten Ausschreibung können Auftragsberatungsstellen dem öffentlichen Auftraggeber bei der Auswahl der anzuschreibenden Unternehmen helfen.
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Fristen Sie für die Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote einhalten müssen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) über Teilnahmewettbewerbe. Wenn Sie teilnehmen möchten, stellen Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb.
Die Vergabestelle wertet die Anträge aus. Wenn die Vergabestelle Sie ausgewählt hat, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die Ausschreibungsunterlagen.
Bei der Angebotserstellung müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:
- die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebots,
- die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins,
- die vollständige Eintragung der geforderten Preise,
- die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.
Achtung: Sie dürfen die Vertragsunterlagen nicht ändern!
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, ob Sie die Unterlagen elektronisch übermitteln können oder müssen. In diesem Fall müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Die Vergabestelle öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist. Sie prüft ordnungsgemäß und fristgerecht eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit,
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit.
Den Zuschlag erhalten Sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen, schriftlich. Der Zuschlag gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Die Vergabestelle informiert Sie auch, wenn sie den Zuschlag nicht erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen. Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Öffentliche Vergabe: Präqualifikationsverfahren beantragen
Voraussetzungen
Eine Beschränkte Ausschreibung oder ein Nichtoffenes Verfahren ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise in folgenden Fällen:
- Bei Bauleistungen werden bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten (national).
- Aufgrund besonderer Anforderungen kann nur ein bestimmter Unternehmerkreis die Leistung erbringen.
- Eine Öffentliche Ausschreibung würde für die Vergabestelle oder die sich bewerbenden Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen.
- Eine bereits durchgeführte Öffentliche Ausschreibung hat zu keinem annehmbaren oder wirtschaftlichen Ergebnis geführt.
- Eine Öffentliche Ausschreibung ist beispielsweise aus Gründen der Dringlichkeit oder der Geheimhaltung unzweckmäßig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie Ihrem Teilnahmeantrag und Angebot beifügen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erfahren in den Ausschreibungsunterlagen, bis wann der Zuschlag erfolgt.
Rechtsgrundlage
- § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GBW)
- Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
- und Bekanntmachungen nach § 29 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)
- Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)
- Verwaltungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung (LHO)
- (Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.) Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A)
Rechtsbehelf
Bei EU-weiten Nichtoffenen Verfahren können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen (kostenpflichtig). Bei der Beschränkten Ausschreibung (unterhalb der EU-Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Enthalten in folgenden Kategorien
Bankverbindung
Nassauische | IBAN | BIC |
Taunus | IBAN | BIC |
Frankfurter | IBAN | BIC |