Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Leistungsbeschreibung
Sobald Sie eine Meldung an die Sozialversicherung abzugeben haben (z.B. Anmeldung von Beschäftigten), benötigen Sie eine Betriebsnummer. Die Betriebsnummer ist in den Meldungen an die Krankenkasse beziehungsweise bei sofortmeldepflichtigen Betrieben an die Deutsche Rentenversicherung anzugeben.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich, telefonisch oder elektronisch stellen. Dies kann auch Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater für Sie erledigen.
Folgende Daten müssen Sie angeben:
- Firmenbezeichnung und Rechtsform
- Anschrift, unter der die Beschäftigten tätig sind
- Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
- Name der Ansprechperson in Ihrem Betrieb
- wirtschaftsfachlicher Schwerpunkt des Betriebes
- bereits vorhandene Betriebsnummern
- Betriebsstätte, die die Meldung zur Sozialversicherung erstattet (sofern eine andere Betriebsstätte im Unternehmen diese Aufgabe übernimmt)
Hinweis: Zur Verschlüsselung der Tätigkeit und Bildungsinformationen der Beschäftigten in der Meldung an die Krankenkasse benötigen Sie ein Schlüsselverzeichnis. Weitere Informationen zur Betriebsnummer und zum Meldeverfahren zur Sozialversicherung finden Sie auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
- (Bundesagentur für Arbeit) Meldeverfahren Sozialversicherung
An wen muss ich mich wenden?
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
- (Bundesagentur für Arbeit) Betriebsnummernvergabe
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sonstiges
Denken Sie bitte daran, dem Betriebsnummern-Service auch betriebliche Veränderungen mitzuteilen. Dazu zählen:
- Eröffnung weiterer Niederlassungen, Betriebsteile, Arbeitsstätten
- Änderung der Anschrift oder Bezeichnung des Betriebes
- Änderung des Schwerpunkts der Tätigkeit des Betriebes (Branchenänderung)
- wenn die Meldungen für die Beschäftigten Ihres Betriebes künftig von einer anderen Stelle innerhalb des Unternehmens vorgenommen werden
- Verlegung eines Betriebes
- Übernahme eines Betriebes
- Aufgabe oder Stilllegung des Betriebe
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