Über das Auswahlsystem „Was erledige ich wo?“ gelangen sie auf schnellstem Weg zum richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus stehen ihnen umfassende und aktuelle Informationen über die Ämter der Verwaltung und alle gemeintlichen Gremien zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Seiten soll Ihnen die Kommunikation mit dem Rathaus vereinfachen, indem Sie beispielsweise bequemen Zugriff auf die Verwaltung erhalten und so wissen, welches Amt für Ihr Anliegen zuständig ist und was Sie beachten müssen.
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr
Telefon 06084 -460 Telefax 06084- 4646
⇑ / Behinderung / Betreuung
Zuständigkeiten
- Betreuungsangebote für Seniorinnen und Senioren
- Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen (ehemals Heimaufsicht)
- Betreuungsverfügung
- Eintragung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ins Zentrale Vorsorgeregister
- Ersatz der Aufwendungen für eine Betreuung beantragen
- Heimbetreuung (vollstationärePflege) für Menschen mit Behinderung Kostenübernahme
- Menschen mit wesentlicher Behinderung im Begleiteten Wohnen in Familien
- Menschen mit wesentlicher Behinderung im Betreuten Wohnen
- Menschen mit wesentlicher Behinderung in einem Wohnheim
- Menschen mit wesentlicher Behinderung in einer Werkstatt (WfbM)
- Menschen mit wesentlich seelischer Behinderung in einer Tagesstätte
- Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim
- Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim
- Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen
- Rechtliche Betreuung einrichten
- Vorsorgevollmacht
- Wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien
Bankverbindung
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