Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Corona Pandemie ist das Rathaus in Schmitten auch weiterhin für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Termine im Rathaus können
nur vereinbart werden, wenn dies zwecks Bearbeitung eines Sachverhaltes
unumgänglich ist. Unumgänglich bedeutet, dass eine Anfrage oder Vorgang nicht
telefonisch oder digital bearbeitet werden kann. Alle Abteilungen sind von Montag
bis Donnerstag telefonisch von 08:30 bis 15:00 Uhr und freitags von 08:30 bis
12 Uhr erreichbar.
Der Zugang zum Rathaus zur Einsichtnahme in offengelegte Planunterlagen wird gewährt.
Anfragen können Sie selbstverständlich auch weiterhin per E-Mail vornehmen. Sämtliche Kontakte der jeweiligen Abteilungen finden Sie auf
unserer Homepage unter der Rubrik Bürgerservice/Rathaus/Mitarbeiter.
Falls Sie einen Termin im Rathaus
benötigen, erfolgt dieser in Absprache mit Ihrem Ansprechpartner.
Speziell für das Einwohnermeldeamt erreichen Sie Frau Krause unter der Durchwahl 46-51 oder per Mail sowie Frau Werth unter der Durchwahl 46-62 oder per Mail .
Aufgrund der
vom Land Hessen beschlossenen Maskenpflicht für Teile des öffentlichen Lebens
müssen Sie beim Betreten des Rathauses eine Schutzmaske tragen. Die
Maskenpflicht bezieht sich nicht auf das Tragen von medizinischen Schutzmasken.
Einfache Stoffmasken oder Schaals reichen auch aus. Aus Kostengründen ist es der
Gemeinde Schmitten nicht möglich, den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei Masken
zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind Sie angehalten während Ihres Aufenthaltes im Rathaus, die allgemein vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen und
Hygienevorgaben einzuhalten.
Entsprechende Hinweise finden Sie hierzu am
Eingangsbereich des Rathauses.
Ihre Julia Krügers
Bürgermeisterin