Liebe Bürgerinnen und Bürger,
speziell für das Einwohnermeldeamt erreichen Sie Frau Krause unter der Durchwahl 46-51 oder per Mail sowie Frau Werth unter der Durchwahl 46-62 oder per Mail .
Aufgrund der vom Land Hessen beschlossenen Maskenpflicht für Teile des öffentlichen Lebens müssen Sie beim Betreten des Rathauses eine Schutzmaske tragen. Die Maskenpflicht bezieht sich nicht auf das Tragen von medizinischen Schutzmasken. Einfache Stoffmasken oder Schaals reichen auch aus. Aus Kostengründen ist es der Gemeinde Schmitten nicht möglich, den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei Masken zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind Sie angehalten während Ihres Aufenthaltes im Rathaus, die allgemein vorgegebenen Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorgaben einzuhalten. Entsprechende Hinweise finden Sie hierzu am Eingangsbereich des Rathauses.
Ihr Marcus Kinkel
Bürgermeister