Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
da der Durchfluss in den Oberflächengewässern im Hochtaunuskreis flächendeckend unter den mittleren Niedrigwasserabfluss gesunken ist, hat der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz im Rahmen seiner Zuständigkeit eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern erlassen.
Die Allgemeinverfügung wurde am Samstag in den lokalen Zeitungen veröffentlich und ist ab heute in Kraft. Einen Auszug aus dem Usinger Anzeiger vom 20. Juli finden Sie hier "Allgemeinverfügung des Hochtaunuskreises".
Vielen Dank