Liebe Eltern,
am 16.03.2020 hat die Landesregierung die Liste der Berufsgruppen erweitert, die einen Rechtsanspruch auf eine Not-Kinderbetreuung haben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen vergewissern Sie sich bitte vor Anmeldung unter folgendem Link ob Sie zu den anspruchsberechtigten Personen gehören.