Stand 6.8.2020
L3025 - Straßenausbau sowie
Erneuerung der Wasserleitung, Ortsteil Niederreifenberg Brunhildestraße
in Absprache mit der bauausführenden Firma Wilhelm
Jost GmbH wird ab der
33. Kalenderwoche (10.8.2020) mit den Arbeiten in der Brunhildestraße ab Hauptstraße begonnen.
Der Bauabschnitt 5.1 wird in dieser Woche noch eingerichtet, sodass die Arbeiten ab Montag, 10.08.2020 dort beginnen können. Wie auch in den fertiggestellten Bauabschnitten wird hier zuerst der vorhandene Asphaltbelag gefräst. Danach werden alle Arbeiten in der Tiefe ausgeführt. (Wasserhauptleitungsverlegung / Wasserhausanschlüsse / defekte Kanalhausanschlüsse sanieren) Nach Fertigstellung folgen die Straßenbauarbeiten. (Herstellen der Bordanlagen / Gehwegpflasterung / Asphalteinbau in der Fahrbahn) Für die Abschnitte 5.2 und 5.3 gilt dies gleichermaßen, wobei hier nur noch in kleinem Umfang Tiefbauarbeiten stattfinden müssen.
Die Zufahrt des LIDL-Parkplatz wird immer möglich sein. Hier ist ein zusätzlicher Asphalt-Einbautermin eingeplant damit die Zu- und Abfahrt immer halbseitig ermöglich werden kann.
Die Zufahrt zur Pappelallee sollte im Bauabschnitt 5.2 auch weitestgehend möglich sein.
Hier kann es beim Asphalteinbau zu Einschränkungen kommen.
Durch eine kurzzeitige Umleitung über Hauptstraße – Haidgesweg – Buchenstraße kann dies gelöst werden.
Diese kleinen Details ergeben sich im laufenden Baubetrieb und werden dann entsprechend gelöst.
Geplante Bauzeiten:
Bauabschnitt 5.1: 10.08. bis Ende September
Bauabschnitt 5.2: Oktober bis Mitte November
Bauabschnitt 5.3: Mitte November bis voraussichtliches Bauende Mitte Dezember
Verschiebung
sind hier selbstverständlich durch unvorhersehbares möglich!
Die Umleitungen sind entsprechend
beschildert. Je nach Baufortschritt sollte die Zufahrt zu den Grundstücken,
nach Absprache mit dem Baustellenpersonal, möglich sein. Während den
Arbeitszeiten müssen Sie Ihr Fahrzeug jedoch außerhalb des Baustellenbereichs
abstellen.
Ansprechpartner:
Bauamt Gmeinde Schmitten: Herr Heuser 06084 4644
Bauamt Gmeinde Schmitten: Herr Wick 06084 4660
Ingenieurbüro PIPlus: Herr Brunner 06032 9355017
Firma Jost: Herr Niewienda 06472 916726
Sachverständigenbüro: Herr Möglich 06473 1506
Nachfolgend möchten wir Sie über die
Einzelmaßnahmen informieren:
Kanalhausanschlüsse:
Im Rahmen der Überprüfung des Hauptkanals wurden auch die
Kanalhausanschlüsse mit der Fernsehkamera befahren und begutachtet. Diese
Tätigkeit erfolgte im Vorgriff auf die gesetzliche Eigenkontrollverordnung
(EKVO), nach der alle Hausanschlüsse auf Dichtigkeit zu prüfen sind.
Die Befahrung
hat ergeben, dass ein Teil der Kanalhausanschlüsse erneuert werden muss.
Die Firma Jost verlegt bzw. erneuert auf Anordnung der Gemeinde die Hausanschlüsse.
Die Kosten
für den Kanalhausanschluss sind gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde
Schmitten von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen. Die Kosten
setzen sich im Einzelnen zusammen aus den Erdarbeiten, den Kabel- und Leitungsunterführungen,
den Mauerdurchbrüchen sowie sämtlichen Materialien einschließlich
Umklemmarbeiten.
Die Längen,
Massen, Materialien werden von dem beauftragten Ingenieurbüro PIPlus in
Verbindung mit der Firma Jost auf einem Aufmaßblatt festgehalten und
dokumentiert. Aus der Kombination Aufmaßblatt - Leistungsverzeichnis der
Ausschreibung ergeben sich dann die Hausanschlusskosten. Da diese für jeden
Hausanschluss vollkommen unterschiedlich sein können, kann hier derzeit auch
keine Aussage über die tatsächliche Höhe gemacht werden.
Wasserleitung und Wasserhausanschlüsse:
In der Brunhildestraße
wird die Wasserleitung komplett erneuert. Zu der Wasserleitung gehören auch die
einzelnen Hausanschlüsse einschließlich Hausschieber. Entsprechend § 3 der
Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schmitten liegt die Zuständigkeit für die
Herstellung, Erneuerung, Veränderung der Wasserhausanschlussleitung bei der
Gemeinde.
Sämtliche
Wasserhausanschlüsse werden bis ca. 1,00 m hinter der Grundstücksgrenze – falls
erforderlich – bis zum Wasserzähler neu verlegt.
Die Arbeiten
werden von der Firma Jost auf Anordnung der Gemeinde durchgeführt. Die
Umklemmarbeiten führt die Firma Eifert & Buhlmann, Schmitten, als
Beauftragte der Firma Jost, durch.
Die Kosten
für den Wasserhausanschluss sind gemäß § 25 der Wasserversorgungssatzung der
Gemeinde Schmitten von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen.
Diese setzen sich im Einzelnen zusammen aus den Erdarbeiten, den Mauerdurchbrüchen sowie sämtlichen Materialien einschließlich des Hausanschlussschiebers und den Umklemm-arbeiten.
Die Längen,
Massen, Materialien werden von dem beauftragten Ingenieurbüro PIPlus in
Verbindung mit der Firma Jost auf einem Aufmaßblatt festgehalten und
dokumentiert.
Aus der Kombination Aufmaßblatt - Leistungsverzeichnis der Ausschreibung ergeben sich dann die Hausanschlusskosten. Da diese für jeden Hausanschluss unterschiedlich sind, kann derzeit keine Aussage über die tatsächliche Höhe gemacht werden.
Das bei der Erneuerung der Wasserhausanschlussleitung zur Verwendung
kommende Material ist nicht elektrisch leitend. Die neu verlegten Rohre können
somit nicht mehr als Erdungsleiter oder Schutzleiter verwendet werden.
Im Verlauf der Änderungsarbeiten am Hausanschluss werden evtl. vorhandene Verbindungen Ihrer Elektro-Installationsanlage mit dem Wasserrohrnetz entfernt. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Elektroinstallateur zwecks Information und Prüfung in Verbindung.
Straßenbau:
Der Straßenbau (Fahrbahn und Gehwege)
erfolgt im Anschluss der vorgenannten Maßnahmen.
Die Kosten der Fahrbahnerneuerung trägt das
Land Hessen (Hessen Mobil).
Die Kosten für die Erneuerung der Gehweganlagen
gehen zu Lasten der Gemeinde Schmitten. Aufgrund der Satzung über „Wiederkehrende
Straßenbeiträge“ der Gemeinde Schmitten werden derzeit von dem beauftragten
Büro Daten zusammengestellt, die für die Ermittlung der zu veranlagenden Kosten
bzw. des beitragsfähigen Aufwandes erforderlich sind.
Die Flächenermittlung, Auswertung der
Fragebögen sowie die Ermittlung des Beitragssatzes sind zur Zeit noch nicht
vollständig abgeschlossen. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass
derzeit keine Zahlen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen genannt werden
können.
Mit
dem Straßenausbau ist zu gewährleisten, dass kein Oberflächenwasser mehr aus
den Grundstücken bzw. Hofeinfahrten auf die Straßenfläche fließen kann.
Die Kosten für die Herstellung der
Hofentwässerung gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer.
Aufteilung von Lohn- und Materialkosten in
Bescheiden über Hausanschlusskosten „Haushaltsnahe Dienstleistungen“:
In den
jeweiligen Rechnungen der Firma Jost für die Hausanschlüsse werden die
angefallenen Lohnkosten ausgewiesen.
Zufahrt zu den Grundstücken / Parken:
Um einen zügigen Bauablauf gewährleisten und
Beschädigungen an Ihren Fahrzeugen vorbeugen zu können, bitten wir Sie, während
der wöchentlichen Arbeitszeit zwischen
7:00 Uhr bis 17:00 Uhr keine Fahrzeuge im Baustellenbereich abzustellen bzw. zu parken. Sollten Sie Handwerker oder Anlieferungen erwarten, wenden Sie sich bitte an den Polier vor Ort. Für Ihr Anliegen wird dann sicherlich eine Lösung möglich sein.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass eine
Durchfahrt durch die Baustelle nicht generell ermöglicht werden muss. Das
Befahren des Baustellenbereiches geschieht auf eigene Gefahr. Für hieraus
resultierende Schäden können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht
werden!
Weiterhin ist es unumgänglich, dass Ihr Grundstück zeitweise nicht angefahren werden kann. Die Firma Jost wurde angewiesen, die Grundstückseigentümer hierüber rechtzeitig zu informieren.
Zusätzliche Parkmöglichkeit auf dem
LIDL-Parkplatz:
Um die Parksituation im Baustellenbereich
etwas zu entspannen, besteht für die direkten Anwohner dieses Bauabschnittes
die Möglichkeit Fahrzeuge auf dem nahegelegenen LIDL-Parkplatz abzustellen.
Diese können dort auch über Nacht abgestellt werden. (Parkplatzschranke wird
nicht geschlossen)
Wer hiervon Gebrauch machen möchte, sollte bitte eine E-Mail mit dem KFZ- Kennzeichen, an senden oder sich telefonisch, mit der Bauverwaltung in Verbindung setzen. Ein entsprechendes Schreiben wird Ihnen dann zur Parkberechtigung ausgestellt und sollte im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt werden. Hierfür stehen leider nur 20 Parkplätze zur Verfügung und die Parkberechtigung gilt nur für die Anwohner in diesem Baubabschnitt.
Dies sollte unbedingt erfolgen, da wir bzw. der LIDL-Markt nur so einen Überblick über die zu erwartende Parkplatzbelegung erhalten.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das zuständige Ingenieurbüro PIPlus, Herr
Brunner
oder das Bauamt der Gemeinde Schmitten, Herr Heuser und Herr Wick zur Verfügung.
Für die Verkehrsbeschränkungen und
Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Kinkel
Bürgermeister