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Überschrift:Baustelleninfos
Ortsdurchfahrt Schmitten (Schillerstraße) voll gesperrt

Seit dem 22. Februar 2010 ist ein Abschnitt der Landesstraße L 3025 in der Ortsdurchfahrt Schmitten (Schillerstraße) voll gesperrt. In diesem Bereich wird die Landesstraße durch den Ge­wölbedurchlass des Lauterbachs unterquert.

Trotz ständiger Überwachung dieses Gewölbedurchlasses hat sich eine massive Verschlechte­rung des Bauwerkszustandes eingestellt, so dass eine Vollsperrung für den Fahrverkehr unum­gänglich wurde. Die Vollsperrung wird bis zum Abschluss der Instandsetzungsarbeiten – voraus-sichtlich Anfang August 2010 – Bestand haben.

Verkehrsteilnehmer mit dem Ziel Schmitten-Dorfweil werden gebeten ab dem REWE-Markt in Schmitten über die L 3023 nach Schmitten-Niederreifenberg, die L 3276 nach Schmitten-Oberreifenberg und weiter über den Sandplacken und die L 3004 (Kanonenstraße) nach Schmit­ten zu fahren. Diese Umleitung gilt entsprechend auch für Verkehrsteilnehmer, mit den Zielen Niederreifenberg bzw. Seelenberg.

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Frankfurt bemüht sich selbstverständlich, die Behinderungen im Verkehrsablauf auf ein Minimum zu reduzieren. Das ASV Frankfurt bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige Maßnahme.

Bei Rückfragen bzw. Beschwerden wenden Sie sich bitte an die stellvertretende Pressesprecherin Eike Bendfeldt unter 069-2543 3462 (e-mail: eike.bendfeldt(at)hsvv.hessen.de) oder Herrn Manfred Anders unter 069-2543 4033 (e-mail: manfred.anders(at)hsvv.hessen.de), da ausschließlich das ASV Frankfurt für die Durchführung dieser Maßnahme verantwortlich zeichnet.

Hunoldstal - Am Ginsterberg

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Ingenieurbüro GS, Hallgartenstraße 11, 61250 Usingen, Ansprechpartner Herr Garth Tel. 06081-92020 Fax 06081-920220 email gs-ingbuero.stramitzer(at)t-online.de

Bauausführenden Firma Hermann Schäfer GmbH & c. KG, Postfach 1241
35786 Weilmünster-Rohnstadt, Ansprechpartner Herr Sennlaub, Tel. 06472-9153  Fax. 06472-2252 Polier vor Ort Herr Manfred Parr 0170 766 15 17
Bauamt der Gemeinde Schmitten, Herr Ott ( 06084-4639 email ott(at)schmitten.de ) sowie Herr Wick ( 06084-4660 email wick(at)schmitten.de )

Während der Baumaßnahme ist es unumgänglich, dass Ihr Grundstück zeitweise nicht angefahren werden kann.
Mit dem Straßenendausbau ist zu gewährleisten, dass kein Oberflächenwasser mehr aus den Grundstücken bzw. Hofeinfahrten auf die Straßenfläche fließen kann. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, bitten wir Sie, sich mit dem vorgenannten Ansprechpartner in Verbindung zu setzen.

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Niederreifenberg - Zum Johannisstein

Mit der Planung wurde das Ingenieurbüro PIPLUS,
Dieselstraße 30a, 61239  Ober-Mörlen
Ansprechpartner Herr Schmidt-Winterstein Tel. 06002- 93814-13 Fax. 06002-93814-20 email d.schmidt-winterstein(at)piplus.de  beauftragt.

Bauausführenden Firma Walter Feickert GmbH, Hermann-Stoll-Straße 1, 35781 Weilburg-GaudernbachAnsprechpartner der Firma Feickert: Herr Weckert, Tel. 06471- 502158, Fax 06471- 502 - 42 bzw. vor Ort: Herr Stoll, Polier.

Mit der Beweissicherung wurde das Büro für Bauingenieurwesen, Dipl.-Ing. Herrn Dipl.-Ing.FH , Klaus Wecker, Rosenstraße 28, 65582 Diez , Tel. 06432-921156 Telefax. 06432-921158, E-Mail: k.wecker@t-online.de beauftragt.

 

Ansprechpartner im Bauamt der Gemeinde Schmitten, Herr Ott Tel. 06084-4639 email ott(at)schmitten.de ) sowie Herr Wick  Tel. 06084-4660 email wick(at)schmitten.de ) zur Verfügung.

 

Nachfolgend möchten wir Sie über die Einzelmaßnahmen informieren:
Abwasserleitung:
Zuerst wird der Abwasserkanal ab Kreuzungsbereich Hauptstraße/Zum Johannisstein erneuert. Zu dem Abwasserkanal gehören auch die einzelnen Hausanschlüsse. Es ist zwingend erforderlich, auch die Hausanschlüsse im Straßenbereich zu erneuern bzw. an den neuen Kanal anzuschließen.
Die Firma Feickert verlegt auf Anordnung der Gemeinde die Hausanschlüsse.
Die Kosten für den Kanalhausanschluss sind gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schmitten von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen. Die Kosten setzen sich im Einzelnen zusammen aus den Erdarbeiten, den Kabel- und Leitungsunterführungen, den Mauerdurchbrüchen sowie sämtlichen Materialien einschließlich Umklemmarbeiten.
Die Längen, Massen, Materialien werden von dem beauftragten Ingenieurbüro PIPlus (Ansprechpartner: Herr Weigand ( 06081/ 9381415) in Verbindung mit der Firma Feickert auf einem Aufmassblatt festgehalten und dokumentiert. Aus der Kombination Aufmassblatt - Leistungsverzeichnis der Ausschreibung ergeben sich dann die Hausanschlusskosten. Da diese für jeden Hausanschluss vollkommen unterschiedlich sein können, kann hier derzeit auch keine Aussage über die tatsächliche Höhe gemacht werden.

Wasserleitung:
Im Anschluss wird die Wasserleitung komplett erneuert. Zu der Wasserleitung gehören auch die einzelnen Hausanschlüsse. Es ist zwingend erforderlich auch die Hausanschlüsse mit Schiebern im Straßenbereich zu erneuern.
Die Firma Feickert (Ansprechpartner: Herr Weckert, ( 06471/ 502158) verlegt auf Anordnung der Gemeinde die Hausanschlüsse bis zum Wasserzähler. Die Umklemmarbeiten werden von der Firma Eifert & Buhlmann, Schmitten, als Beauftragte der Firma Feickert, getätigt.
Die Kosten für den Wasserhausanschluss sind gemäß der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schmitten von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen. Diese setzen sich im Einzelnen zusammen aus den Erdarbeiten, den Mauerdurchbrüchen sowie sämtlichen Materialien einschließlich des Hausanschlussschiebers und den Umklemm-arbeiten.
Die Längen, Massen, Materialien werden von dem beauftragten Ingenieurbüro PIPlus (Ansprechpartner: Herr Weigand (( 06002/ 9381415) in Verbindung mit der Firma Feickert auf einem Aufmassblatt festgehalten und dokumentiert.
Aus der Kombination Aufmassblatt - Leistungsverzeichnis der Ausschreibung ergeben sich dann die Hausanschlusskosten. Da diese für jeden Hausanschluss unterschiedlich sind, kann derzeit keine Aussage über die tatsächliche Höhe der Hausanschlusskosten gemacht werden.
Sollten Sie für Ihr Grundstück noch keinen Wasserhausanschluss besitzen bzw. einen zusätzlichen Anschluss wünschen (für evtl. zusätzliche rückwärtige Bebauung, Teilung, etc.), bitten wir kurzfristig um Mitteilung, so dass die Anschlüsse noch mit berücksichtigt werden können.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das bei der Erneuerung der Wasserhausanschlussleitung zur Verwendung kommende Material nicht elektrisch leitend ist. Die neu verlegten Rohre können somit nicht mehr als Erdungsleiter oder Schutzleiter verwendet werden. Im Verlauf der Änderungsarbeiten am Hausanschluss werden evtl. vorhandene Verbindungen Ihrer Elektro-Installationsanlage mit dem Wasserrohrnetz entfernt.
Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Elektroinstallateur zwecks Information und Prüfung in Verbindung. 

Straßenbau:
Mit dem Straßenbau soll unmittelbar nach der Erneuerung des Abwasserkanals und der Fertigstellung der Wasserleitung einschließlich der Hausanschlüsse begonnen werden. Je nach Witterung kann sich der Straßenausbau auch bis März/ April 2010 verzögern.
Mit dem Straßenendausbau ist zu gewährleisten, dass kein Oberflächenwasser aus den Grundstücken bzw. Hofeinfahrten auf die Straßenfläche fließen kann. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, bitten wir Sie, sich mit dem vorgenannten Ansprechpartner in Verbindung zu setzen.

Die Kosten für die Herstellung der Hofentwässerung gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer.

Die umlagefähigen Kosten, die sich aus der Straßenbaumaßnahme ergeben, werden auf Grundlage der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Schmitten auf die Anlieger umgelegt, d.h. 50% des beitragsfähigen Aufwandes trägt die Gemeinde und 50% die Grundstückseigentümer.

Gasanschluss:
Da, wie vor erwähnt, die Straße komplett neu hergestellt wird, bitten wir zu berücksichtigen, dass Straßenaufbrüche in den nächsten 5 Jahren nicht genehmigt werden können. Sollte Ihrerseits eine Veränderung der Heizung anstehen, bitten wir Sie, sich mit der Mainova (Ansprechpartner: Herr Hoffmann, (( 069/ 213-26285) in Verbindung zu setzen, damit der Anschluss noch hergestellt werden kann bzw. evtl. Leerrohre mitverlegt werden können.

Straßenbeleuchtung:
Die Überspannungsleuchten werden durch Wohnstraßenleuchten ersetzt. Die Kosten trägt die Süwag AG. 
Während der Baumaßnahme ist es unumgänglich, dass Ihr Grundstück zeitweise nicht angefahren werden kann. Die Firma Feickert wurde angewiesen, die Grundstückseigentümer hierüber rechtzeitig (1 bis 2 Tage vorher) zu informieren.
 

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Donnerstag, 04. März 2010

Interkommunale Zusammenarbeit nimmt Formen an

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