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Überschrift:Baustelleninformationen
Baumaßnahme Seelenberg

Informationsschreiben

Straßenausbau sowie Erneuerung der Wasserleitung Am Windhain, Brunnenstraße, Bassenheimer Straße, Beidteweg und Feldbergblick, Ortsteil Seelenberg

in Absprache mit der bauausführenden Firma Wilh. Jost GmbH, Weilmünster, soll mit der Baumaßnahme in der 21. Kalenderwoche 2013, begonnen werden.

Ansprechpartner der Firma Jost: Herr Dennis Jung, ( 06472/ 916713 bzw. vor Ort: Herr Sachse, Polier.

Zwecks Besichtigung/ Bestandsaufnahme der Anwesen innen und außen wird sich Herr Dipl.-Ing. FH Klaus Wecker, Sachverständiger, mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Baumaßnahme wird in einzelnen Bauabschnitten durchgeführt.

Zunächst werden die Kanalhausanschlüsse in den einzelnen Straßen erneuert, beginnend in der Straße „Feldbergblick“.

Nachfolgend möchten wir Sie über die Einzelmaßnahmen informieren:

Kanalhausanschlüsse:

Im Rahmen der Überprüfung des Hauptkanals wurden auch die Kanalhausanschlüsse mit der Fernsehkamera befahren und begutachtet. Diese Tätigkeit erfolgte im Vorgriff auf die gesetzliche Eigenkontrollverordnung (EKVO), nach der alle Hausanschlüsse auf Dichtigkeit zu prüfen sind.

Die Befahrung hat ergeben, dass ein Großteil der Kanalhausanschlüsse erneuert werden muss.

Die Firma Jost verlegt bzw. erneuert auf Anordnung der Gemeinde die Hausanschlüsse.

Die Kosten für den Kanalhausanschluss sind gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schmitten von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen. Die Kosten setzen sich im Einzelnen zusammen aus den Erdarbeiten, den Kabel- und Leitungsunterführungen, den Mauerdurchbrüchen sowie sämtlichen Materialien einschließlich Umklemmarbeiten.

Die Längen, Massen, Materialien werden von dem beauftragten Ingenieurbüro PIPlus (Ansprechpartner: Herr Schmidt-Winterstein ( 06032/ 93550-13) in Verbindung mit der Firma Jost auf einem Aufmassblatt festgehalten und dokumentiert. Aus der Kombination Aufmassblatt - Leistungsverzeichnis der Ausschreibung ergeben sich dann die Hausanschlusskosten. Da diese für jeden Hausanschluss vollkommen unterschiedlich sein können, kann hier derzeit auch keine Aussage über die tatsächliche Höhe gemacht werden. 

Wasserleitung und Wasserhausanschlüsse:

In der Brunnenstraße und der Straße „Am Windhain“ wird die Wasserleitung komplett erneuert. Zu der Wasserleitung gehören auch die einzelnen Hausanschlüsse einschließlich Hausschieber.

In den restlichen Straßen werden die Hausschieber und Hausanschlussleitungen überprüft und je nach Erfordernis, erneuert.

Die Firma Jost verlegt auf Anordnung der Gemeinde – falls erforderlich - die Hausanschlüsse bis zum Wasserzähler. Die Umklemmarbeiten werden von der Firma Eifert und Buhlmann, Schmitten, als Beauftragte der Firma Jost, getätigt.

Die Kosten für den Wasserhausanschluss sind gemäß der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Schmitten von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen.

Diese setzen sich im Einzelnen zusammen aus den Erdarbeiten, den Mauerdurchbrüchen sowie sämtlichen Materialien einschließlich des Hausanschlussschiebers und den Umklemm-arbeiten.

Die Längen, Massen, Materialien werden von dem beauftragten Ingenieurbüro PIPlus (Ansprechpartner: Herr Schmidt-Winterstein ( 06032/ 93550-13) in Verbindung mit der Firma Jost auf einem Aufmassblatt festgehalten und dokumentiert.

Aus der Kombination Aufmassblatt - Leistungsverzeichnis der Ausschreibung ergeben sich dann die Hausanschlusskosten. Da diese für jeden Hausanschluss unterschiedlich sind, kann derzeit keine Aussage über die tatsächliche Höhe gemacht werden.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das bei der Erneuerung der Wasserhausanschlussleitung zur Verwendung kommende Material nicht elektrisch leitend ist. Die neu verlegten Rohre können somit nicht mehr als Erdungsleiter oder Schutzleiter verwendet werden. Im Verlauf der Änderungsarbeiten am Hausanschluss werden evtl. vorhandene Verbindungen Ihrer Elektro-Installationsanlage mit dem Wasserrohrnetz entfernt.

Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Elektroinstallateur zwecks Information und Prüfung in Verbindung.

Straßenbau:

Der Straßenbau erfolgt unmittelbar nach Verlegung der Wasserleitung und Erneuerung der Kanal- bzw. Wasserhausanschlüsse.

Die Kosten, die sich aus der Straßenbaumaßnahme in der Brunnenstraße ergeben, werden auf Grundlage der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Schmitten auf die Anlieger umgelegt, d.h. 50% des beitragsfähigen Aufwandes trägt die Gemeinde und 50% die Grundstückseigentümer. 

Die Kosten, die sich aus der Straßenbaumaßnahme in den Straßen Am Windhain, Bassenheimer Straße, Beidteweg und Feldbergblick ergeben, werden auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Schmitten auf die Anlieger umgelegt, d.h. 10% des beitragsfähigen Aufwandes trägt die Gemeinde und 90% die Grundstückseigentümer.

Mit dem Straßenendausbau ist zu gewährleisten, dass kein Oberflächenwasser mehr aus den Grundstücken bzw. Hofeinfahrten auf die Straßenfläche fließen kann. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, bitten wir Sie, sich mit Herrn Schmidt-Winterstein, Ingenieurbüro PIPlus (( 06032/ 93550-13), in Verbindung zu setzen. 

Die Kosten für die Herstellung der Hofentwässerung gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer. 

Straßenbeleuchtung:

Im Zuge des Straßenendausbaues wird die Straßenbeleuchtung in den Straßen Bassenheimer Straße, Beidteweg und Feldbergblick erweitert.

Während der Baumaßnahme ist es unumgänglich, dass Ihr Grundstück zeitweise nicht angefahren werden kann. Die Firma Jost wurde angewiesen, die Grundstückseigentümer hierüber rechtzeitig (1 bis 2 Tage vorher) zu informieren.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das zuständige Ingenieurbüro PIPlus, Herr Schmidt-Winterstein (( 06032/ 93550-13) oder das Bauamt der Gemeinde Schmitten, Herr Wick (( 06084/4660) und Herr Dipl.-Ing. Ott (( 06084/4639) zur Verfügung.

Für die Verkehrsbeschränkungen und Beeinträchtigungen während der Baumaßnahme bitten wir um Verständnis.

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